Lifestyle

22. Dezember 2017

Drohnen – ein ernst zunehmendes Risiko

Der Markt für Flugdrohnen hat in den letzten Jahren in Deutschland stark zugenommen. Sie werden privat oder auch gewerblich genutzt - beispielsweise von Fotografen oder im Baugewerbe. Seit 1. Oktober 2017 gibt es für die »Piloten« von Drohnen wieder neue Aspekte zu beachten.

  • Text : Marketing der ALH Gruppe
  • Lesedauer : 1 Minute

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Was ist eine »Drohne« und muss sie versichert werden?

In den meisten Fällen werden Drohnen von mehreren Elektromotoren angetrieben. Hier gibt es verschiedene Ausführungen – z.B. Quadrocopter (4 Motoren) oder Hexacopter (6 Motoren). Das Luftrecht unterscheidet zwischen unbemannten Luftfahrtsystemen (gewerblich genutzte Geräte) und Flugmodellen (privat genutzte Geräte). All dies spielt aber in Bezug auf den Versicherungsschutz keine Rolle, denn jedes Luftfahrzeug, worunter auch Drohnen fallen, unterliegt einer Versicherungspflicht. Jeder Drohnennutzer sollte sich deshalb erkundigen, ob Luftfahrzeuge über seine Haftpflichtversicherung mitversichert sind.

In der Privat-Haftpflichtversicherung der ALTE LEIPZIGER sind Drohnen bis 5 kg in den Varianten compact, classic und comfort automatisch mitversichert.

Braucht die Drohne ein Nummernschild oder brauche ich einen Führerschein?

An jede Drohne oder Modellflugzeug mit einem Gewicht von mehr als 0,25 kg muss eine Plakette mit Namen und Adresse des Besitzers angebracht sein. Zusätzlich muss der Besitzer einer Drohne oder eines Modellflugzeuges mit einem Gewicht von mehr als 2 kg besondere Kenntnisse nachweisen. Dieser Nachweis wird entweder nach Prüfung durch eine vom Luftfahrt-Bundesamt anerkannte Stelle erteilt oder bei Modellflugzeugen durch einen Luftsportverband nach Einweisung ausgestellt.

Wo ist der Betrieb einer Drohne verboten?

  • außerhalb der Sichtweite des Steuerers
  • in einer Höhe von mehr als 100 Metern
  • über und in einem seitlichen Abstand von 100 Metern zu
    • Wohngrundstücken, Naturschutzgebieten, Krankenhäuser, Industrieanlagen, Flughäfen etc.
    • Menschenansammlungen, Unglücksorten, Katastrophengebieten etc.
    • Justizvollzugsanstalten, militärischen Anlagen etc.
    • Bundesfernstraßen, Bundeswasserstraßen, Bahnanlagen.

Wichtiger Hinweis: Drohnen die schwerer sind als 5 kg oder höher fliegen als 100 m brauchen besondere Erlaubnisse und anderen Versicherungsschutz.

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