Mobilität

16. Dezember 2020

Internationale Versicherungskarte in weiß

Neues Jahr, neue Farbe! Pünktlich zum Jahreswechsel erhält die internationale Versicherungskarte (IVK), auch >>Grüne Karte<< genannt, einen neuen “Anstrich”. Ab dem 1. Januar 2021 muss die Karte für deutsche Fahrzeuge schwarz-weiß sein.

  • Text : Marketing der ALH Gruppe
  • Lesedauer : 1 Minute

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Warum erfolgt der Farbwechsel?

Eine IVK kann zukünftig elektronisch, beispielsweise im PDF-Format, an Sie als Versicherungsnehmer übermittelt werden. Die IVK kann dann einfach auf weißem Papier ausgedruckt und verwendet werden.
Im Zuge der Digitalisierung modernisiert der deutsche Markt ebenfalls die Grüne Karte. Das bedeutet, dass die Internationale Versicherungskarte in Zukunft auf weißem anstelle von grünem Papier gedruckt wird. Damit ermöglichen wir, dass eine IVK im PDF-Format beispielsweise per E-Mail verschickt und diese wiederum von unseren Versicherungsnehmern selbst über deren privaten Druckern auf weißem Papier ausgedruckt werden kann.

Wie erhalten unsere Kunden die weiße IVK?

• Mit den Vertragsunterlagen: Bei Erstellung der Police zu einem Kfz-Versicherungsvertrag drucken wir automatisch eine Internationale Versicherungskarte und versenden sie zusammen mit der Police.
• Über Ihren Berater: Ab dem 30.11.2020 kann Ihr Versicherungsvermittler die IVK in schwarz/weiß für Sie ausdrucken.
• Per App „fin4u“: Spätestens ab dem 01.01.2021 können Sie über unsere App „fin4u“ eine neue IVK anfordern. Sobald Sie die Anforderung eingeben, drucken wir eine IVK und senden Sie Ihnen auf dem Postweg zu. Voraussichtlich ab 01.03.2021 erhalten alle unsere Kunden über die App die Möglichkeit eine IVK als PDF selbst auszudrucken.

Regeln beim Selbstausdrucken

Trotz des Farbwechsels bleibt die Bezeichnung „Grüne Karte“ erhalten, aber es gelten Bestimmungen, um die Gültigkeit einer IVK beim Selbstausdruck zu bewahren:
• Papierform: Die „Grüne Karte“ ist mit schwarzer Schrift auf weißem Papier zu drucken.
• Ausrichtung: Die gedruckte Version muss im Hoch- oder Querformat vorliegen.
• Format: Die IVK muss mindestens auf DIN A6 und höchstens auf DIN A4 gedruckt sein.
• Rückseite: Entweder stehen auf der Rückseite die Angaben zu den anderen Grüne Karte-Büros oder die Rückseite ist leer bzw. weiß zu belassen.
Eine IVK in elektronischer Form z. B. als PDF oder als gedruckte Version ohne Einhaltung der oben genannten Bestimmungen ist nicht gültig!

Pflicht ab 01.01.2021

Der Druck der IVK muss ab 01.01.2021 zwingend auf weißem Papier erfolgen. Vorher ausgegebene Grüne Karten bleiben bis zu deren Ablauf gültig.

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